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Drohnenversicherung

Drohnenversicherung

Drohnen sind in aller Munde und damit ebenso die Drohnenversicherung. Seit einiger Zeit sind die kleinen Flugobjekte für jedermann zugänglich und durch die erschwinglichen Preise erfreuen sich Drohnen bei der breiten Masse immer größerer Beliebtheit. Der technische Fortschritt lässt sich kaum aufhalten und so entwickeln sich Drohnen nicht nur optisch, sondern auch in technischer Hinsicht rasant weiter und genießen den Einzug in die Freizeitgestaltung von Jung und Alt.Doch die zunehmende Beliebtheit der vielseitigen Gadgets – aktuelle Zahlen gehen von mehr als 400.000 Drohnen allein in Deutschland aus – ist nicht ganz ungefährlich. Immer öfter hört man von mehr oder weniger gravierenden Unfällen mit Drohnen. Nicht zuletzt deswegen hat der Gesetzgeber beschlossen, das Fliegen mit sogenannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) grundsätzlich Versicherungspflichtig ist. Doch das Angebot an Tarifen ist groß. Wir haben Dir daher eine Übersicht mit den besten Drohnenversicherungen zusammengestellt, um Dir die Suche nach dem passenden Schutz für Deine Drohne zu erleichtern.

Was soll ich denn mit einer Drohne?!

Mit einer Drohne lassen sich die verrücktesten Dinge anstellen: Mit einer VR-Brille, die mit dem Quadrocopter verbunden ist, kannst Du zum Beispiel im Flug die Umgebung erkunden als würdest Du hinterm Steuer eines Flugzeugs sitzen. Darüber hinaus kannst Du mit Deiner Drohne eindrucksvolle Foto- und Videoaufnahmen machen oder sogar an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen. Wie Du siehst ist das kleine unbemannte Flugobjekt in Sachen unterhaltsamer Zeitvertreib ein Allround-Talent. Doch auch größere Firmen haben die kleinen Kopter längst für sich entdeckt. So sorgten zum Beispiel Amazon oder DHL mit ihren Plänen für Aufsehen, in Zukunft Pakete per Drohne von A nach B transportieren zu wollen.

Hört sich spaßig an – wo ist der Haken?

Aber bei jedem Spaß gibt es auch einen ernsten Aspekt: in diesem Fall sind es die Gefahren, die das Drohnen-Fliegen mit sich bringt. Oftmals ist den Hobby-Piloten das Ausmaß der möglichen Risiken gar nicht bewusst. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen aber leider, dass diese nicht zu unterschätzen sind.

Drohne im Flug am Himmel

Regelungen der neuen Drohnen-Verordnung

Im März 2017 wurde die Drohnen-Verordnung auf Grund von vielen Weiterentwicklungen aktualisiert und an die neuen Umstände angepasst. Es wurden Neuerungen wie zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht eingeführt, nach der an allen Fluggeräten ab 0,25 Kilogramm eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers angebracht werden muss – auch wenn die Drohne nur auf Modellflugplätzen geflogen wird. Bei unbemannten Luftfahrzeugen ab 2 Kilogramm müssen besondere Kenntnisse des Piloten nachgewiesen werden und ab 5 Kilogramm muss eine spezielle Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde zum Fliegen vorliegen.

Generell gilt: Ab einer Flughöhe von über 100 Metern außerhalb von Modellflugplätzen muss zum legalen Fliegen eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt werden.

Außerdem: Drohnen dürfen nur in Sichtweise geflogen werden.

Was sich nicht geändert hat ist die die Versicherungspflicht für Drohnenbesitzer, um bei Unfällen gegen die hohen Folgekosten geschützt zu sein. Da die private Haftpflicht dafür nicht ausreicht kommen Drohnenbesitzer nicht umher, eine separate Drohnenversicherung abzuschließen.

Tipp: Worauf Du besonders beim Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung achten solltest, erfährst Du in unserem Artikel „11 Punkte, die Du beim Abschluss einer Drohnenversicherung beachten solltest“ – viel Spaß beim Lesen!

Schaubild zur neuen Drohnenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Versicherungspflicht: Drohnen-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro.  Vergehen gegen die Versicherungspflicht werden mit Bußgeldern von 300 Euro bis 450 Euro geahndet.
  • Kennzeichnungspflicht: Fluggeräte ab 0,25 Kilogramm müssen mit einer Plakette mit Namen und Anschrift des Piloten (Versicherungsnehmer) versehen sein
  • Nachweispflicht: Besitzer einer Drohne ab 2 Kilogramm müssen gewisse Kenntnisse zum Thema Drohnenfliegen nachweisen.
  • Genehmigungspflicht: Für das Fliegen von Drohnen über 5 Kilogramm muss eine spezielle Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde vorliegen.
  • Flughöhe: Außerhalb von Modellflugplätzen muss ab einer Flughöhe von 100 Metern eine behördliche Ausnahmeerlaubnis zum Fliegen eingeholt werden.

Reicht meine private Haftpflichtversicherung nicht aus?

Nein, in der Regel ist der Privathaftpflichtschutz nicht ausreichend, da Drohnen in der Regel als Luftfahrzeug und nicht als Spielzeug gelten und somit einem gesonderten Haftpflichtschutzgesetz unterliegen. Außerdem gab es ja vor einiger Zeit noch keine Drohnen für den „Otto-Normalverbraucher“, also war der Schutz im Privat-Haftpflichttarif auch nicht notwendig. Daher kann man vor allem bei älteren Policen fast schon sicher sein, dass Schäden aus Drohnenunfällen ausgeschlossen sind. Auf Nummer sicher gehst Du auf jeden Fall mit dem Abschluss einer separaten Drohnenversicherung.

Ein gut gemeinter Rat: Wenn in Deinem Privat-Haftpflichtschutz auch Drohnen versichert sind, solltest Du Dir dies auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen.



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